Die zehn Fraktionen nach § 8
Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumen, Gips, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik – je Fraktion getrennt gesammelt mit Foto, nicht angefallen oder Abweichung mit Begründung.
Beispiel · Bau & Ausbau · White Label
Bei Bau- und Abbruchmaßnahmen über 10 m³ verlangt die Gewerbeabfallverordnung (§ 8) eine Dokumentation der Getrenntsammlung: Lageplan, Fotos, Wiege- oder Lieferscheine und die Erklärung des Entsorgers. Hier entsteht das nebenbei auf dem Handy – und am Ende ein fertiges Nachweis-PDF. Containerdienste können die App unter eigener Marke anbieten.
Alle Firmen, Personen, Adressen und Mengen sind erfunden und mit BEISPIEL markiert. Es werden keine Daten übertragen und keine Mails verschickt. Die App ersetzt keine Prüfung durch die zuständige Behörde.
Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumen, Gips, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik – je Fraktion getrennt gesammelt mit Foto, nicht angefallen oder Abweichung mit Begründung.
Wiegescheine fotografieren, Werte übernehmen, Erklärung des Entsorgers anhängen. Im Echtbetrieb liest eine KI den Schein aus, ein Mensch bestätigt jedes Feld.
Für Containerdienste: Logo, Farben, Ihre Behälter und Fraktionen. Die Übernahme-Erklärung landet direkt in der Akte Ihres Kunden.
Rechtsgrundlage: § 8 Gewerbeabfallverordnung, abgerufen am 08.10.2026 unter gesetze-im-internet.de. Die Pflicht gilt nicht für Maßnahmen, bei denen insgesamt höchstens 10 m³ Abfall anfallen.